> Unter § 77 (4) steht: Wird die Erläuterung in die
> substantivische oder verbale Fügung einbezogen, so grenzt man
> sie mit einfachem Komma ab.
Da geht es aber um "nachgestellte Erläuterungen, die häufig mit also, besonders, das heißt (d. h.), das ist (d. i.), genauer, insbesondere, nämlich, und das, und zwar, vor allem, zum Beispiel (z. B.) oder dergleichen eingeleitet werden".
Hier haben wir es hingegen mit einer Von-bis-Konstruktion zu tun, und die kann man entweder in den Satz integrieren (ohne Kommas) oder aber mit paarigem Komma, Gedankenstrichen o. Ä. als Einschub behandeln.
Gruß
Julian