Hallo Birgitta,
im Dudenband (!) 9 ist der Sachverhalt gut dargestellt:
Man kann einen Bindestrich setzen, wenn in einer Zusammensetzung aus einem Familiennamen als Bestimmungswort und einem Grundwort der Name hervorgehoben werden soll: Schiller-Museum, Opel-Vertretung, Hürlimann-Traktoren. Bei geläufig gewordenen Bezeichnungen schreibt man dagegen zusammen: Röntgenstrahlen, Dieselmotor. Der Bindestrich kann auch gesetzt werden, wenn dem Familiennamen als Bestimmungswort ein zusammengesetztes Grundwort folgt: Beethoven-Festhalle.
Der Bindestrich wird immer gesetzt, wenn die Bestimmung zu dem Grundwort aus mehreren Namen besteht: Max-Planck-Gesellschaft, St.-Marien-Kirche, Escher-Wyss-Turbinen, wenn Vor- und Familienname umgestellt sind und der Artikel vorangeht: der Huber-Franz, wenn der Name als Grundwort steht: Möbel-Schulze, Brillen-Frey, wenn es sich um Doppelnamen handelt: Müller-Frankenfeld, oder um Adjektive, die aus einem mehrteiligen Namen, aus einem Titel und Namen oder aus mehreren Namen bestehen: die Dr.-Müller'sche Apotheke, die Thurn-und-Taxis'sche Post.
Zusammensetzungen von einteiligen Namen mit einem Adjektiv werden im Allgemeinen zusammengeschrieben, weil sie nur einen bestimmten Begriff bezeichnen: goethefreundlich, lutherfeindlich. Nach den neuen Rechtschreibregeln können jedoch solche Zusammensetzungen auch mit Bindestrich geschrieben werden, wenn der Name hervorgehoben werden soll: Goethe-freundlich, Luther-feindlich. In Zusammensetzungen mit mehrteiligen Namen koppelt man durch Bindestriche: Fidel-Castro-freundlich, de-Gaulle-treu.
© Duden - Richtiges und gutes Deutsch. 5. Aufl. Mannheim 2001. [CD-ROM].
Beste Grüße
Christian