Regeln > groß / klein

D  Groß- und Kleinschreibung

1  Kennzeichnung des Anfangs bestimmter Texteinheiten durch Großschreibung

§ 53
Das erste Wort einer Überschrift, eines Werktitels, einer Anschrift und dergleichen schreibt man groß.

Dies betrifft unter anderem

(1) Überschriften und Werktitel (etwa von Büchern und Theaterstücken, Werken der Bildenden Kunst und der Musik, Rundfunk- und Fernsehproduktionen), zum Beispiel:

Allmähliche Normalisierung im Erdbebengebiet

Hohe Schneeverwehungen behindern Autoverkehr

Keine Chance für eine diplomatische Lösung!

Kleines Wörterbuch der Stilkunde

Wo warst du, Adam?

Der kaukasische Kreidekreis

Der grüne Heinrich

Hundert Jahre Einsamkeit

Ungarische Rhapsodie

Unter den Dächern von Paris

Ein Fall für zwei

(2) Titel von Gesetzen, Verträgen, Deklarationen und dergleichen sowie Bezeichnungen für Veranstaltungen, zum Beispiel:

Bayerisches Hochschulgesetz

Potsdamer Abkommen

Internationaler Ärzte- und Ärztinnenkongress

Grüne Woche (in Berlin)

E1: Die Großschreibung des ersten Wortes bleibt auch dann erhalten, wenn eine Überschrift, ein Werktitel und dergleichen innerhalb eines Textes gebraucht wird, zum Beispiel: Das Theaterstück „Der kaukasische Kreidekreis” steht auf dem Programm. Sie lesen Kellers Roman „Der grüne Heinrich”.

Wird dabei am Anfang ein Titel und dergleichen verkürzt oder sein Artikel verändert, so schreibt man das nächstfolgende Wort des Titels groß, zum Beispiel: Wir haben im Theater Brechts „Kaukasischen Kreidekreis” gesehen. Sie lesen den „Grünen Heinrich”.

Zur Schreibung nach Gliederungsangaben oder nach Auslassungszeichen und Zahlen siehe § 54(5) und (6). Zum Gebrauch der Anführungszeichen siehe § 94(1).

(3) Anschriften, Datumszeilen und Anreden sowie Grußformeln etwa in Briefen, zum Beispiel:

Donnerstag, 16. Februar 2006

Frau
Ulla Schröder
Rüdesheimer Str. 29
D-65197 Wiesbaden


Sehr geehrte Frau Schröder,
entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...
... erwarten wir Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Meier

E2: Wenn man nach der Anrede – wie in der Schweiz üblich – auf ein Satzzeichen verzichtet, schreibt man das erste Wort des folgenden Abschnitts groß.

Siehe auch § 69 E3.