Regeln > Zeichensetzung

E  Zeichensetzung

1   Kennzeichnung des Schlusses von Ganzsätzen

§ 68
Nach freistehenden Zeilen setzt man keinen Punkt.

Dies betrifft unter anderem

(1) Überschriften und Werktitel (etwa von Büchern und Theaterstücken, Werken der Bildenden Kunst und der Musik, Rundfunk- und Fernsehproduktionen):

Allmähliche Normalisierung im Erdbebengebiet

Schneeverwehungen behindern Autoverkehr

Chance für eine diplomatische Lösung

Einführung in die höhere Mathematik

Der kaukasische Kreidekreis

Die Zauberflöte

Zum Ausrufezeichen siehe § 69 E2(1); zum Fragezeichen siehe § 70 E2.

(2) Titel von Gesetzen, Verträgen, Deklarationen und dergleichen sowie Bezeichnungen für Veranstaltungen:

Bundesgesetz über den Straßenverkehr

Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Internationaler Ärztekongress

(3) Anschriften und Datumszeilen sowie Grußformeln und Unterschriften etwa in Briefen:

Donnerstag, 16. Februar 2006

Werner Meier
Gerichtsweg 12
04103 Leipzig


Herrn Rudolf Schröder
Rüdesheimer Str. 29
62123 Wiesbaden

Sehr geehrter Herr Schröder,
entsprechend unserer telefonischen Vereinbarung ...
...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werner Meier

Zur Zeichensetzung bei der Anrede etwa in Briefen siehe § 69 E3.